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Bad Banks sind beschlossene Sache

Beschlossene Sache: das Bad-Banks-Gesetz

Beschlossene Sache: das Bad-Banks-Gesetz

03. Juli 2009 Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die Einrichtung so genannter „Bad Banks“ gebilligt, in welche die Banken toxische Aktiva aus ihren Bilanzen auslagern können. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dem von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vorgelegten Gesetzentwurf zu, der von Fachpolitikern der Koalition noch verändert worden war. Die Oppositionsfraktionen lehnten die Pläne geschlossen ab. Das Gesetz soll am kommenden Freitag endgültig vom Bundesrat beschlossen werden.

Das „Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung“ sieht vor, dass die Banken auf freiwilliger Basis toxische Aktiva mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle - SPV) übertragen. Im Gegenzug sollen sie vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) garantierte Anleihen erhalten, die von den SPV begeben werden (zur Funktionsweise siehe auch: „Die Bad Banks müssen fliegen“).

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wies Vorwürfe zurück, es werde ein neues Milliarden-Paket auf den Steuerzahler abgewälzt. Auf die Kritik von Sparkassen erwiderte er: „Der jetzige Zustand der Sparkassen ist der am höchsten risikobehaftete“. Die Haftungsregeln bei Verlusten seien für Sparkassen begrenzt. Eine weitere Entlastung würde auf den Bund abgewälzt. Steinbrück mahnte erneut dringend eine Neuordnung der Landesbanken an. „Der Problemdruck wird sie dahin bringen und die europäische Kommission auch.“ Wenn ein Institut glaube, es bleibe auch in drei bis vier Jahren bei dem jetzigen Geschäftskonstrukt, dann wäre das der größte Irrtum.

„Die Operation wird funktionieren“

SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider zeigte sich überzeugt, dass die befristeten „Bad-Bank“-Modelle in den nächsten Monaten wirken werden. „Die Operation wird funktionieren.“ Die SPD hätte sich aber gewünscht, dass der Bund mehr Druck auf die Länder bei der Sanierung der Landesbanken ausüben könne. Wie Schneider warnte auch Unions- Experte Steffen Kampeter (CDU), dass Sparkassen in ihrer Existenz gefährdet wären, sollte das Gesetz nicht kommen: „Dieses Gesetz ist zuvorderst auch ein Rettungsgesetz für die deutschen Sparkassen.“ Sie würden aus ihrer Eigentümerrolle nicht entlassen und nicht privilegiert. Zwangsmaßnahmen lehnte Kampeter ab.

FDP-Experte Florian Toncar kritisierte, die Bewertungsprobleme würden nicht substanziell gelöst. „Diese Modell wird uns nicht weiterhelfen.“ Die Banken warteten ab. Auch würden Banken bestraft, die ohne Staatshilfe über eine gesunde Eigenkapitalquote verfügten. Ablehnung auch von den Linken: „Es handelt sich nicht nur um schlechte Banken, es ist ein schlechtes Gesetz“, sagte Roland Claus. Nötig sei ein Ausstieg aus dem „Kasinokapitalismus“. Gerhard Schick (Grüne) kritisierte, es hätte früher reagiert werden können. Nötig sei eine langfristige Strategie. Es werde ein Gesetz „durchgeboxt“, das in 20 Jahren nach Abwicklung der Papiere noch wirken könnte.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

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