22. November 2008 Schnee, Frost und Eisglätte haben in der Nacht zum Samstag in vielen Teilen Deutschlands zu Verkehrsunfällen geführt. Dabei gab es auch drei Todesopfer. Bei einem schweren Unfall bei Hünfeld in Hessen kamen am Samstagmorgen zwei Menschen ums Leben, als ein Van bei Glatteis auf der Bundesstraße 27 nach einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geriet und gegen einen Sattelschlepper prallte. Drei Personen wurden schwer verletzt.
Auf der Autobahn 2 in Niedersachsen prallte am späten Freitagabend eine 54 Jahre alte Autofahrerin in einen Streuwagen. Ihr Auto wurde anschließend von einem Kleinbus erfasst. Die Fahrerin starb noch an der Unfallstelle bei Königslutter (Kreis Helmstedt) an ihren Verletzungen. Die Autobahn in Richtung Berlin war kurzzeitig voll gesperrt.
In Sachsen brach am Autobahndreieck Dresden Nord der Verkehr komplett zusammen. Nach Polizeiangaben blockierten mehr als hundert querstehende Lastwagen beide Fahrspuren. Sie waren nach starkem Neuschnee auf schneeglatter Fahrbahn ins Rutschen gekommen. Die Autobahn musste zwischen den Anschlussstellen Dresden Neustadt und dem Kreuz komplett gesperrt werden.
An diesem Samstag hält das Winterwetter weiterhin an und es muss in vielen Teilen Deutschlands mit Behinderungen auf den Straßen gerechnet werden. Für die Alpen und die Mittelgebirge sagen die Meteorologen sogar Dauerschneefall und Schneeverwehungen vorher. In den anderen Gebieten werden Schneeschauer erwartet. Nur ganz im Norden soll es trocken bleiben.
Irmela wütete über NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz
Am Freitag hatte das Sturmtief Irmela mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Stundenkilometern über Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz gewütet, Dächer abgedeckt und Lastwagen umgestürzt. In
den Mittelgebirgen fielen bis zu 15 Zentimeter Schnee, auf den Straßen und Autobahnen stauten sich die Fahrzeuge auf mehreren Kilometern Länge. In den Alpen wurden Passstraßen gesperrt. Starker Schneefall machte in Österreich einige Straßen unpassierbar. Auf Bergstraßen herrschte Kettenpflicht.
Zeitweilig trat gefährliche Glätte auf. Es kam zu erheblichen Verspätungen und Zugausfällen im Bahn- und Flugverkehr. Die Deutsche Bahn versetzte bundesweit Tausende Mitarbeiter in erhöhte Alarmbereitschaft.
110 Flüge mussten gestrichen werden
Heftige Sturmböen haben am Freitag auch den Flugbetrieb auf dem Frankfurter Flughafen gestört. Nach Angaben des Verkehrsleiters vom Dienst wurden bis zum Abend 110 Flüge gestrichen, weil sichere Starts und Landungen nicht gewährleistet werden konnten. Die Passagiere wurden auf andere Flüge umgebucht. Am Abend normalisierte sich der Betrieb wieder.
In Duisburg musste der Hauptbahnhof für eineinhalb Stunden geräumt werden, nachdem Dachteile heruntergeweht worden waren, wie die Polizei mitteilte. Man habe Gefährdungen für Reisende und den Zugverkehr ausschließen wollen. Zeitweise war der Bahnhof für durchfahrende Züge und Fahrgäste komplett gesperrt.
Erst am Nachmittag konnte der Verkehr wieder aufgenommen werden. Es kam zu großen Verspätungen. Die betroffene Strecke zählt zu den wichtigsten Nord-Süd-Achsen der Bahn. Anderenorts legten umgestürzte Bäume Zugstrecken lahm. In Köln-Deutz gerieten Äste in die Oberleitung des Fernverkehrgleises. Züge wurden über Güterstrecken umgeleitet.
In Hannover entgleiste in der Nacht zum Samstag eine Straßebahn. Nach ersten Informationen war die Bahn bei der Fahrt ueber eine Weiche vermutlich durch die Schneemassen zwischen den Weichenzungen aus den Schienen gesprungen.
Auf Spaziergänge im Winterwald zunächst verzichten
In Nordrhein-Westfalen sollen Erholungssuchende zunächst auf einen Spaziergang im Winterwald verzichten. Durch Sturm und nassen Schnee besteht die Gefahr, dass morsche Äste aus den Bäumen brechen, sagte die Sprecherin des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, Irene Breil am Freitag in Arnsberg. Außerdem könnten wegen des durch den starken Regen aufgeweichten Bodens Bäume umstürzen. Die Lage sei aber nicht dramatisch.
Wegen der erwarteten Schneefälle wurde an vielen bayerischen Schulen ein für Samstag geplanter Unterrichtstag abgesagt. In den Landkreisen Ober- und Unterallgäu, Lindau, Ostallgäu, in den kreisfreien Städten Kempten, Kaufbeuren und Memmingen und im fränkischen Wunsiedel bekommen Lehrer und Schüler schneefrei, wie das bayerische Kultusministerium und die bayerischen Regierungsbezirk Schwaben am Freitag mitteilten.
Pflichten bei Schnee und Eis
Während sich Kinder und Wintersportler über den frühen Wintereinbruch freuen, bringt er für Hauseigentümer und Mieter lästige Pflichten wie Schneeräumen und Streuen. Den Winterdienst zu ignorieren, kann aber teuer werden.
Wer muss räumen oder streuen? Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe per Mietvertrag oder Hausordnung den Mietern übertragen. Dennoch bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss kontrollieren, ob das Räumen und Streuen auch klappt. Beruf oder Krankheit entbinden übrigens nicht von der Räumpflicht. In diesem Fall muss für Ersatz gesorgt werden.
Wo muss geräumt oder gestreut werden? Schnee geschippt und bei Glätte gestreut werden muss vor allem auf dem Bürgersteig vor dem Haus. Dabei reicht es, wenn ein Streifen von ein bis 1,20 Meter Breite frei ist, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbei kommen. Der Weg für parkende Autofahrer zum Bürgersteig braucht nicht extra geräumt werden. Auf dem Grundstück muss der Haupteingang, der Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen oder Garagen frei sein. Als Faustregel gilt: Streuen ist wichtiger als fegen. Granulat oder Sand sind im Interesse der Umwelt erste Wahl. Mancherorts ist Streusalz für Privatleute sogar verboten.
Wann muss geräumt werden? Vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss in der Regel niemand mit der Schneeschippe in die Kälte. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Wege sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ständigem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Wenn die Witterung es verlangt, muss auch mehrmals täglich zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden.
Wer kommt für Schäden auf? Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom säumigen Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die private Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst zahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, ddp, dpa, REUTERS, ZB