Luft-Boden-Schießplatz

Bundeswehr verzichtet auf „Bombodrom“

Ostermarsch gegen den Übungsplatz

Ostermarsch gegen den Übungsplatz

09. Juli 2009 Die Bundeswehr verzichtet auf die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide. Das sagte Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) am Donnerstag in Berlin. Gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März werde keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Damit ist die Gerichtsentscheidung rechtskräftig. Die Richter hatten der Bundeswehr schwere Planungsfehler bescheinigt und die Aufhebung der Betriebserlaubnis für das Militärgelände durch das Verwaltungsgericht Potsdam 2007 bestätigt. Die Auswirkungen von Lärm und Emissionen auf die Anwohner seien nur unzureichend geprüft worden, hieß es. Damit durften auf dem Gelände auch künftig keine Tiefflieger trainieren.

Gegen das sogenannte Bombodrom an der Landesgrenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern protestierten Bürgerinitiativen seit 17 Jahren. Die Bundeswehr wollte das rund 12.000 Hektar große Gelände unter anderem für 1700 Tiefflug-Einsätze im Jahr nutzen. Der Bundestag hatte sich am 2. Juli ebenfalls dagegen ausgesprochen. Die Abgeordneten folgten damit einem Antrag des Petitionsausschusses.

Jung: „Sorgfältiger Abwägungsprozess“

Jung bezeichnete den Verzicht als Ergebnis eines „sehr sorgfältigen Abwägungsprozesses“. Dabei hätten nicht nur die geringen Aussichten auf eine erfolgreiche Revision gegen das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in dem Fall eine Rolle gespielt. Berücksichtigt worden sei auch, dass der Bundestag vorige Woche eine Petition der Gegner unterstützt hatte. „Wir nutzen Wittstock nicht mehr als Luft-Boden-Schießplatz“, sagte der Verteidigungsminister. Die in der Kyritz-Ruppiner Heide geplanten Übungen sollten nun im Ausland stattfinden, wo die Bundeswehr bereits 75 Prozent ihrer Übungsflüge macht. Ausbildungskommandos der Luftwaffe gibt es unter anderem in den Vereinigten Staaten, in Italien und in Kanada.

Außerdem halte die Bundeswehr an den Schießplätzen in Nordhorn in Niedersachsen und in Siegenburg in Bayern fest, sagte Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan. Dagegen erklärte der CDU-Abgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues, die Entscheidung gegen Wittstock bedeute, dass auch Nordhorn „auf kurz oder lang als Luft-Boden-Schießplatz aufgegeben wird“.

Platzeck: „Freundentag für Menschen der Region“

Laut Jung wird der Verzicht auf das Bombodrom zu höheren Kosten für die Bundeswehr führen. Beziffern wollte er dies zunächst nicht. Auch was mit dem 140 Quadratmeter großen ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz an der Landesgrenze von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nun geschieht, müsse erst besprochen werden, unter anderem mit den Verantwortlichen vor Ort.

In Brandenburg stieß die Entscheidung des Verteidigungsministers auf Erleichterung. „Das ist ein Freudentag für die Menschen der Region“, erklärte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD). Er zollte Jung Respekt dafür, „dass er auf eine erneute Revision verzichtet und die Nerven der Menschen nicht weiter mit Gerichtsverfahren strapaziert“. Platzeck sagte, die Anwohner des Geländes in Nordbrandenburg hätten über Jahrzehnte ihren friedlichen Protest gegen die „ungerechte Fortschreibung sowjetischer Besatzung ihrer Heide durch die Bundeswehr deutlich gemacht“. Dies sei nun vor allem deshalb erfolgreich, weil sie stets das Recht auf ihrer Seite gehabt hätten, ergänzte er mit Blick auf 27 Niederlagen der Bundeswehr vor Gericht.

Die CDU-Landesvorsitzende Johanna Wanka erklärte, nach fast 17 Jahren rechtlicher Auseinandersetzung könnten die Menschen nun aufatmen und die friedliche Nutzung ihrer Heimat angehen. „Widerstand lohnt sich“, erklärte Linken-Geschäftsführer Dietmar Bartsch.

Das „Bombodrom“ - eine Chronik

Ende der Vierziger Jahre hatte die sowjetische Armee damit begonnen, in der Heidelandschaft zwischen Wittstock, Rheinsberg und Neuruppin einen Truppenübungsplatz anzulegen, der ab 1950 vor allem für das Training von Luftangriffen und Bombenabwürfen genutzt wurde. Wie viele andere Militärflächen übernahm die Bundeswehr auch das sogenannte „Bombodrom“, sah sich aber seit der Übernahme der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz massiven Protesten von Anwohnern gegenüber, die seither mit bundesweiter Unterstützung für eine zivile Nutzung des 142 Quadratkilometer großen Areals kämpften.

Sommer 1948: In der Heidelandschaft zwischen Wittstock, Rheinsberg und Neuruppin im Norden Brandenburgs legen die sowjetischen Militärbehörden die Grenzen für einen neuen Truppenübungsplatz fest. Sogenannte Neusiedler müssen Ackerflächen, die sie zuvor bei der Bodenreform erhalten haben, wieder zurückgeben.
Ab 1950: Mit der schrittweisen Besetzung des Geländes errichtet das sowjetische Militär einen Luft-Boden-Schießplatz. Über Jahrzehnte hinweg werden später auch in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Rheinsberg Tiefflüge und Bombenabwürfe geübt.
1.11.1990: Vier Jahrzehnte nach Beginn der Tiefflüge und Bombenabwürfe und kurz nach der deutschen Wiedervereinigung fordern Anwohner des „Bombodroms“ vom Oberkommando der Westgruppe der russischen Streitkräfte ein Ende der Militärübungen.
30.6.1992: Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) informiert über das neue Truppenübungsplatzkonzept für die Bundeswehr und die „Bombodrom“-Pläne.
15.8.1992: In Schweinrich treffen sich Militärgegner zu einer ersten Demonstration gegen die Bundeswehrpläne.
23.8.1992: In einer Gaststätte von Schweinrich rufen 65 Frauen und Männer die Bürgerinitiative „Freie Heide“ ins Leben.
13.9.1992: Erste Protestwanderung „Auf dem Weg zur FREIen HEIDe“ von Dorf Zechlin in Richtung Gadow. Prominenter Gast ist Brandenburgs Umweltminister Matthias Platzeck (damals Bündnis 90).
29.10.1992: Der Verteidigungsausschuss des deutschen Bundestages verabschiedet mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP Rühes Truppenübungsplatzkonzept.
November 1992: Die Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg votiert gegen eine militärische Nutzung des Heidelandes.
14.1.1993: Der Bundestag beschließt mit den Stimmen der CDU/CSU-FDP-Koalition bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen aus der FDP die Billigung des Truppenübungsplatzkonzepts, einen Tag später entscheidet Rühe endgültig über die künftigen Übungsplätze.
19.10.1993: Die Landesregierung von Brandenburg spricht sich gegen eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide aus.
17.1.1994: Über dem „Bombodrom“ beginnen die ersten Tornado-Tiefflüge.
27.1.1994: Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, die Kommunen Gadow und Schweinrich sowie die evangelische Kirchengemeinde Dorf Zechlin reichen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ein, um die militärische Weiternutzung des Geländes zu verhindern.
24.3.1999: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt an der Oder gibt der Klage der Gemeinde Schweinrich statt und fordert die Bundeswehr zu einem förmlichen Planungsverfahren für das „Bombodrom“ auf. (epd)

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, ddp, dpa, reuters, ZB

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