Krise im Kaukasus

Aggressive Anerkennung

Von Reinhard Müller

27. August 2008 Das rüttelt an den Fundamenten der internationalen Ordnung. Die militärisch vorbereitete Anerkennung einer ausländischen Provinz ist mehr als eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates. Hier geht es nicht um öffentliche Kritik an der Menschenrechtslage in anderen Ländern. Das gehört (siehe China) mittlerweile zum guten Ton, greift nicht in Angelegenheiten ein, „die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören“, wie es in der UN-Charta heißt.

Dass das Interventionsverbot deshalb nicht bedeutungslos geworden ist, macht Russland jetzt deutlich. Dem Krieg um Südossetien folgt Moskaus Anerkennung der Unabhängigkeit der von Georgien abtrünnigen Provinzen. Damit und erst recht mit einer Aufnahme diplomatischer Beziehungen wird Völkerrecht gebrochen. Russland verneint und verletzt die territoriale Souveränität und Integrität Georgiens und greift in dessen Innerstes ein. Es setzt damit seine mehr oder weniger subversiven Aktionen zur Unterstützung Aufständischer und zur Vereinnahmung der umkämpften Regionen fort.

Ein Staat ist das, wofür man ihn hält

Sollte man da wirklich so viel Aufhebens um die Anerkennung eines neuen Staates machen? Hat sie überhaupt einen eigenen Wert? Sprich: Wenn ein Volk auf einem effektiv beherrschten Gebiet existiert, dann ist es gleichgültig, ob dieses Gebilde von außen anerkannt wird. Könnte ein Staat nur deshalb nicht entstehen, weil ihm die Anerkennung versagt wird, so wäre das Selbstbestimmungsrecht der Völker wertlos. Doch letztlich ist im Völkerrecht ein Staat das, wofür man ihn hält.

Wenn eine sich abspaltende Provinz zwar über alle Merkmale von Staatlichkeit verfügt, aber nur selbst daran glaubt, ein Staat zu sein, hilft ihr das nicht weiter. Das Bundesverfassungsgericht konnte befinden, die DDR sei auch ohne die Anerkennung durch die Bundesrepublik ein Staat im Sinne des Völkerrechts. Denn sie war sonst weltweit als solcher anerkannt, und im Grunde wurde sie auch von Westdeutschland (bei allem Offenhalten der deutschen Frage) so behandelt. Die Anerkennung ist deshalb mehr als eine aufsehenerregende Solidaritätserklärung.

Der Akt der Anerkennung muss im Zusammenhang gesehen werden

Sie ist eine Wertentscheidung. Das hat sich insbesondere in Europa beim Zerfall Jugoslawiens gezeigt. Als sich die einstigen Teilrepubliken für unabhängig erklärten, legte die Europäische Gemeinschaft Bedingungen fest. Über die bisherige Praxis hinausgehend, forderte das verfasste Europa rechtsstaatliche Standards, etwa den Schutz von Minderheiten, sowie die Achtung der Unverletzlichkeit der Grenzen. Letzteres mag sich mit Blick auf die spätere - und weiterhin fragile - Unabhängigkeit des Kosovo merkwürdig anhören. Doch war dort immerhin jahrelang unter dem Dach der UN über eine Zwischenlösung verhandelt worden. Denn klar ist: Wer anerkennt, muss auch die Folgen tragen. Und die können weit reichen. Russland hat schon andere dazu aufgefordert, es ihm jetzt nachzutun.

Dabei muss der Akt der Anerkennung im Zusammenhang gesehen werden. Die Loslösung der abtrünnigen Provinzen ist - dafür spricht immer mehr - das Ergebnis einer russischen Aggression; ohne Russland, das dort schon lange zweifelhaften Einfluss nimmt und Truppen dort stationiert hat, wären diese Gebiete kaum als eigenständige Gebilde zu bezeichnen. Daher stellt sich die Frage, wie die Staatengemeinschaft auf einen solchen Verstoß reagieren muss. Eine Möglichkeit ist die kollektive Nichtanerkennung. Immer wieder haben der UN-Sicherheitsrat wie auch die Vollversammlung alle Staaten dazu aufgefordert, einen Staat oder eine Regierung nicht anzuerkennen. Das betraf etwa „illegale“ Länder wie die Türkische Republik Nordzypern, Rhodesien oder die südafrikanischen Homelands. Diese Nichtanerkennung ist belächelt worden; sie kann aber eine rechtliche Waffe sein - unterhalb der Schwelle wirtschaftlicher oder militärischer Sanktionen.

Das mindeste ist kollektiver Protest

Die könnte der UN-Sicherheitsrat verhängen, der jedoch in dieser Sache nicht handlungsfähig ist: Russland als Veto-Macht wird jede für sich nachteilige Entscheidung blockieren. Doch kann auch jeder einzelne Staat auf den russischen Völkerrechtsbruch reagieren. Zwar ist in erster Linie Georgien, dessen territoriale Integrität inklusive Süd-Ossetiens und Abchasiens bisher allgemein anerkannt war, in seinen Rechten verletzt.

Russland hat allerdings durch die mit verbotener Gewalt vorbereitete Anerkennung eines Teils eines unabhängigen Staates gegen Pflichten verstoßen, die gegenüber der internationalen Gemeinschaft insgesamt bestehen. Alle rechtstreuen Staaten müssen deshalb jetzt zusammenstehen. Sie dürfen die neue Lage nicht dulden.

Das mindeste ist kollektiver Protest. Möglich sind auch Sanktionen, die - in verhältnismäßigen Grenzen - als Antwort auf die Völkerrechtsverletzung sogar rechtswidrig sein dürfen. Niemand darf Russland auf diesem Weg folgen, der letztlich auch nicht in seinem Interesse ist. Schließlich steht eine Grundlage der internationalen Ordnung auf dem Spiel. Wohlweislich hat auch der amerikanische Präsident, der sich schon einmal launig über das internationale Recht hinwegsetzt, die russische Entscheidung als völkerrechtswidrig gebrandmarkt.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.

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