Pendlerpauschale
Im nächsten Jahr können Berufspendler für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen. Der Grund dafür ist allerdings keine freiwillige Entscheidung der großen Koalition, sondern ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten die Kürzungen, die der Bundestag vorgenommen hatte, als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot und das "Prinzip der Folgerichtigkeit“ verworfen.